Parkausweis

Sonderparkausweis

Um auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, benötigt man einen besonderen blauen Parkausweis : den "Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union". Um diesen internationalen Ausweis für einen Schwerbehindertenparkplatz zu erlangen, ist ein "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) nötig. In Bayern kann man aber auch mit "G" einen blauen Ausweis für Gehbehinderte in der zuständigen Gemeinde beantragen, welcher allerdings auch nur in Bayern gültig ist.

orange Parkerleichterung

Seit einigen Jahren gibt es die orange Parkerleichterung für Behinderte , im Amtsdeutsch „Sonderregelung zu Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter (Gleichstellung)“ . Diese kann man auch mit einem "G" im Behindertenausweis beantragen.