Girokonto und Depot

Einfache Sache, kann aber schnell zum Albtraum werden.

Es empfielt sich, für Kinder (generell für alle Kinder) rechtzeitig ein Konto und ein Junior Depot anzulegen. Sparbücher waren gestern und sollten nicht mehr genutzt werden.
Nur so kann jeder seine 1000 Euro Steuerfreibetrag VOLL ausnutzen und ist in der bargeldlosen Zukunft zahlungsfähig.

So weit so gut. Denn bis die Kinder 18 Jahre alt sind, ist alles in Ordnung. Man verwaltet als Eltern das Konto, zahlt die Ausflüge, Arztrechnungen etc. vom Konto und kann richtig gut das Geld anlegen und sparen. Aber sobald die Kinder volljährig sind, sperren die Banken unvermittelt den Zugang der Eltern, so dass plötzlich keiner mehr Zugriff auf das Konto hat. Daher empfiehlt es sich, vorher vom Kind eine gewöhnliche Bankenvollmacht erteilen zu lassen!
Denn bis das Gericht einen Betreuerausweis ausgestellt hat, können schon mal 4 Monate vergehen. Aber auch mit diesem Ausweis wird es nicht einfacher: Die Banken sperren dann nämlich den Zugang für das Kind vollständig, so dass dieses nun wiederum zahlungsunfähig wird. So ist an vielen Automaten keine Barzahlung mehr möglich und bei Barzahlung wird von empathielosen Mitmenschen leider mehr beschissen (mehrfach erlebt), wie bei einer bargeldlosen Abbuchung.

Empfohlene Lösung bei Raiffeisenbank und Sparkasse

Betreuten‑Girokonto (Zwei‑Konten‑Modell, Standard in der Praxis)

Die VR‑Banken sind mit Betreuung sehr vertraut und setzen das regelmäßig um (außer bei mir: Da kam keiner auf die Idee einer praxisnahen Lösung und es hat keinen gestört, dass keiner an das Geld auf dem Konto kam).


1️. Voraussetzungen (die du bereits erfüllst)

Du benötigst beim Termin mit der Bank:

  • Betreuerausweis / Gerichtsbeschluss
    (mit Aufgabenbereich Vermögenssorge)
  • Gültige Ausweise:
    • betreute Person
    • Betreuer
  • Meldeadresse der betreuten Person

Falls im Beschluss:

  • 🔹 Zustimmungsvorbehalt Vermögenssorgesehr wichtig zu erwähnen

2️. Kontomodell, das du verlangen solltest (empfohlen)

🔹 Konto A: Verwaltungskonto

  • Kontoinhaber: betreute Person
  • Verfügungsberechtigt: nur du
  • Zweck:
    • Rente / Sozialleistungen
    • Miete
    • Strom, Versicherungen
  • Kein Zugriff der betreuten Person

👉 Dieses Konto siehst nur du, volle Kontrolle.


🔹 Konto B: Taschengeld‑ / Alltagkonto

Ebenfalls auf den Namen der betreuten Person, aber:

Einstellungen bei der Bank:

  • kein Dispo
  • Debitkarte mit Limit
  • Bargeldlimit (z. B. 50–300 €/Monat)
  • Keine Onlineüberweisungen oder nur mit Betreuerfreigabe
  • Keine Lastschriften / keine Online‑Bezahldienste (PayPal etc.)

Zahlungseingang:

  • Fester Betrag pro Woche/Monat vom Verwaltungskonto

3️. Deine Rolle bei der Bank (wichtig!)

Du lässt dich eintragen als:

  • gesetzlicher Betreuer
  • mit Einzelverfügungsrecht
  • mit Informations‑ und Sperrrecht

Das bedeutet:

  • Du kannst jederzeit Limits ändern
  • Karten sperren
  • Kontoauszüge einsehen
  • Funktionen an‑ oder abschalten

4️. Zustimmungsvorbehalt – so wird er praktisch umgesetzt

Wenn der Beschluss einen Zustimmungsvorbehalt enthält:

  • Die Bank vermerkt ihn offiziell
  • Größere Verfügungen:
    • Überweisungen
    • Vertragsabschlüsse
    • Daueraufträge
      nur mit deiner Zustimmung oder nur durch dich

💡 Viele VR‑Banken kombinieren das mit technischen Sperren, damit es gar nicht erst zu Problemen kommt.


5️. Formulierung für den Banktermin (erprobt)

Du kannst wortgleich sagen:

„Ich bin gesetzlicher Betreuer mit Vermögenssorge und Zustimmungsvorbehalt.
Ich benötige ein Verwaltungskonto nur für den Betreuer und ein zweites Konto für den täglichen Bedarf mit klaren Einschränkungen für den Betreuten.“

Die Mitarbeiter wissen dann sofort, was gemeint ist.


6️. Typische Funktionen, die die VR‑Bank problemlos umsetzt

Kein Dispo
Wochen‑ oder Monatsbudget
Kartenlimit
Bargeld‑Only‑Karte
Onlinebanking nur für Betreuer
Kontoeinsichtsrechte für Betreuer
Zwei Karten (Betreuer / Betreuter)

Nicht jede Filiale bietet alles automatisch an – explizit verlangen.


7️. Häufige Fehler vermeiden

Oder‑Konto
Dispo „nur für Notfälle“
Gemeinsames Online‑Banking
Alle Einnahmen + Ausgaben auf einem Konto


8️. Kurzfazit

Für Raiffeisenbank und Sparkasse + Betreuungsbeschluss ist optimal:

Zwei‑Konten‑Modell
Verwaltung beim Betreuer
Alltagsselbstständigkeit der betreuten Person
volle rechtliche Absicherung für dich