Steuererleichterungen und Zuschüsse
Folgende finanzielle Vergünstigungen können in Anspruch genommen werden:
- Der Behindertenausweis ist zunächst das wichtigste. Damit erhält man einen Steuerfreibetrag und weitere Vergünstigungen.
- Ab zwei Jahre sollte man einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung bzw. Krankenversicherung beantragen. Hier ist ein Pflegegradrechner sehr hilfreich. Ist man erfolgreich einer Pflegestufe zugewiesen, so kann man Hilfsmittel wie Windeln oder Kurzzeitpflege beantragen.
- In Bayern erhält man zusätzlich ab Pflegestufe 2 das Landespflegegeld (1000 € im Jahr)
- Neuwagenkauf : Menschen mit Behinderung bekommen einen Rabatt von 15%-30% beim Autokauf. Dieser wird vom Fahrzeughersteller gewährt und es gibt zusätzlich zum Rabatt des Autohändlers. Eine Rabattliste der einzelnen Hersteller findet man auf www.bbab.de .
- Kfz-Steuerermäßigung : Wird ein Kfz auf eine behinderte Person zugelassen, so kann beim Finanzamt eine Steuererleichterung beantragt werden. Allerdings sollte man dann nicht mit diesem Fahrzeug regelmäßig in die Arbeit fahren. Das Alter der Person spielt dabei keine Rolle.
Kraftfahrzeugsteuergesetz: § 3a Vergünstigungen für Schwerbehinderte, Absatz 3: Die Steuervergünstigung der Absätze 1 und 2 steht den behinderten Personen nur für ein Fahrzeug und nur auf schriftlichen Antrag zu. Sie entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen.
- Das persönliche Budget : Mit dem Persönlichen Budget wird behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen die Möglichkeit gegeben, ihren Bedarf an Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung so zu decken, dass ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird. Ein Fördertopf, mit dem sich einige Erleichterungen finanzieren lassen, z.B. Therapie-Reiten.
- Zugfahrkarte (DB) : Ein schwerbehindertes Kind bis 6 Jahren reist kostenlos mit der Bahn. Ist im Ausweis des Kindes die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitung und das Merkzeichen "B" vermerkt, darf auch die Begleitperson kostenlos fahren. Allerdings braucht das Kind ab 6 Jahren eine Fahrkarte - es sei denn, es ist im Besitz einer Wertmarke , welche mit dem Behindertenausweis beantragt werden kann. Auch bei städtischen Schifffahrtslinien gibt es Rabatt, wie z.B. in Füssen: "Bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit gültiger Wertmarke ist die Beförderung kostenlos. Gleiches gilt für die notwendige Begleitperson"
- Schwimmbad, Sauna oder Eisstadion: Auch hier gibt es Rabatt oder es ist komplett mit Begleitperson kostenlos.
Freibeträge und Vermögen
Seit dem 1. Januar 2020 wurde mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes neben den Freigrenzen für das Einkommen auch der Vermögensfreibetrag deutlich angehoben. 2020 bleibt Vermögen bis zu einer Grenze von 57.330 Euro frei.
Leider liegen für die Sozialhilfe-Leistungen zur Existenzsicherung, wie etwa die Grundsicherung, die Freigrenzen deutlich niedriger. Die allgemeine Vermögensschongrenze bei Sozialhilfe-Leistungen liegt bei 5.000 Euro.